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Berufsbezogene Verstöße/Vorfälle im Betreuungsalltag
  • Sexuelle Grenzverletzung
    Niemand darf Sie oder Dritte im Unternehmen sexuell belästigen. Niemand darf Sie oder Dritte im Unternehmen körperlich zu nahekommen, wenn Sie das nicht möchten. Nicht von einer/m Betreuer*in des Unternehmens. Auch nicht von anderen Kindern und Jugendlichen oder anderen Erwachsenen.

  • Körperliche und psychische Gewalt
    Niemand darf Ihnen wehtun, Sie verletzten oder Ihnen Gewalt antun. Niemand darf Sie schlagen. Auch andere Kinder und Jugendliche dürfen nicht verletzt werden und ihnen darf keine Gewalt angetan werden, von niemanden.

  • Aufsichtspflichtverletzung
    Sie haben den Verdacht oder einen Hinweis darauf, dass ein/e Betreuer*in seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das heißt, dass er oder sie sich nicht um andere Kinder oder Jugendlichen gekümmert hat und nicht gut aufgepasst hat. Dadurch sind Sie oder ein Kind bzw. ein Jugendlicher in Gefahr geraten oder es ist sogar etwas Schlimmes passiert.

  • Diskriminierung
    Niemand darf Sie beleidigen oder schlecht behandeln. Z. Bsp. wegen Ihrer Religion, Ihres Aussehens, Ihrer Hautfarbe oder Ihrer Meinung

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann
Dr. Marius Haak
Dr. Marius Haak
Ombudsmann

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