Ihr Schutz ist uns besonders wichtig
Herzlich willkommen, Sie befinden sich auf der Startseite des zentralen elektronischen Hinweisgebersystems der ISS-Netzwerk gGmbH und ihrer Tochtergesellschaften.

Wir haben die PARK Compliance Services GmbH, dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers und Herrn Rechtsanwalt Dr. Marius Haak, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudspersonen beauftragt. 

Über diese weisungsunabhängige Meldestelle können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße (Regelverstöße, Beispiele finden Sie auf der nachfolgenden Seite), dabei insbesondere Verstöße nach § 2 HinSchG, erhalten. 

Wenn Sie einen Hinweis über unser Hinweisgebersystem abgeben, geht dieser direkt und ausschließlich bei Tobias Eggers und Marius Haak ein. In diesem Video stellt Tobias Eggers sich und die Aufgaben als Ombudsperson vor.

Ferner haben Sie hier auf der nächsten Seite auch die Möglichkeit Vorfälle aus dem Berufsalltag anonym zu melden. Sie haben wahrgenommen, dass ein Kind in unserer Betreuung schlecht behandelt und/oder psychischer und physicher Gewalt etc. ausgesetzt ist? Die Meldung wird durch die externe Ombudsstelle entgegengenommen und – soweit sie nicht dem Anwendungsbereich des § 2 HinSchG unterfällt – an die insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft ISS-Netzwerk gGmbH weitergeleitet, damit dem Kind möglichst schnell geholfen werden kann. Es besteht dann seitens des Trägers auch die Möglichkeit, die Meldung anonym an das örtliche Jugendamt weiterzugeben. 


Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.


Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Wenn Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG" aus.

Sollte Ihre Meldung nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen von berufsbezogenen Verstößen/Vorfällen im Betreuungsalltag das HinSchG und dessen gesetzlichen Schutzwirkungen (z.B. Vertraulichkeit) u. U. keine Anwendung finden. Wir als Unternehmen verpflichten uns jedoch, hinweisgebende Personen auch bei diesen Meldungen umfangreich zu schützen.


Externe Meldestellen

Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der ISS-Netzwerk gGmbH abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA


Externe Personen

Sind Sie nicht beim ISS-Netzwerk oder ihren Tochtergesellschaften beschäftigt und möchten uns dennoch Feedback geben oder etwas melden? Dann folgen Sie bitte dem Link „Feedback“ und schreiben Sie uns Ihr Anliegen.