Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Berufsbezogene Verstöße/Vorfälle im Betreuungsalltag →
  • Sexuelle Grenzverletzung
    Niemand darf Sie oder Dritte im Unternehmen sexuell belästigen. Niemand darf Sie oder Dritte im Unternehmen körperlich zu nahekommen, wenn Sie das nicht möchten. Nicht von einer/m Betreuer*in des Unternehmens. Auch nicht von anderen Kindern und Jugendlichen oder anderen Erwachsenen.

  • Körperliche und psychische Gewalt
    Niemand darf Ihnen wehtun, Sie verletzten oder Ihnen Gewalt antun. Niemand darf Sie schlagen. Auch andere Kinder und Jugendliche dürfen nicht verletzt werden und ihnen darf keine Gewalt angetan werden, von niemanden.

  • Aufsichtspflichtverletzung
    Sie haben den Verdacht oder einen Hinweis darauf, dass ein/e Betreuer*in seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Das heißt, dass er oder sie sich nicht um andere Kinder oder Jugendlichen gekümmert hat und nicht gut aufgepasst hat. Dadurch sind Sie oder ein Kind bzw. ein Jugendlicher in Gefahr geraten oder es ist sogar etwas Schlimmes passiert.

  • Diskriminierung
    Niemand darf Sie beleidigen oder schlecht behandeln. Z. Bsp. wegen Ihrer Religion, Ihres Aussehens, Ihrer Hautfarbe oder Ihrer Meinung

Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, melden. Beispiele:
  • Bestechung,
  • (Subventions-)Betrug,
  • Untreue,
  • Diebstahl/Unterschlagung,
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
  • Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
  • Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
  • Steuerhinterziehung. 
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.